Der Papierkram – Formale Anforderungen an die BR-Arbeit

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

gerade neuen Gremien stellt sich häufig die Frage: Einladung, Tagesordnung, Protokoll – was muss der Betriebsrat dabei beachten?

Damit der Betriebsrat wirksame Beschlüsse fassen kann, müssen gesetzliche Vorgaben aus dem BetrVG erfüllt werden.
Beschlüsse können generell nur auf einer Betriebsratssitzung gefasst werden, bei der das Gremium beschlussfähig ist, also die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (persönlich oder sofern in der Geschäftsordnung des Betriebsrats vereinbart per Telefon-oder Videokonferenz) teilnimmt.

Dies setzt eine vorherige ordnungsgemäße Einladung der Betriebsratsmitglieder (bzw. der „richtigen“ Ersatzmitglieder) voraus.

Zusammen mit der Einladung, die im Idealfall mindestens drei Tage vorher die BR-Mitglieder erreicht, erhalten die Teilnehmer*innen die vom BR-Vorsitz zusammengestellte Tagesordnung. Generell können Beschlüsse nur zu Tagesordnungspunkten erfolgen, die auf der Tagesordnung stehen. So ist gewährleistet, dass sich alle BR-Mitglieder auf die Abstimmungen optimal vorbereiten können. Ausnahme: Während der Sitzung stimmt das anwesende beschlussfähige Gremium einstimmig (!) für die Ergänzung der Tagesordnung. In dem Fall können auch Beschlüsse zu den „neuen“ Tagesordnungspunkten spontan getroffen werden.

Alle Beschlüsse werden im Wortlaut zusammen mit der Stimmenverteilung im Protokoll festgehalten. Wichtiger Bestandteil des Protokolls ist die Teilnehmer*innenliste, auf der sich alle anwesenden BR-Mitglieder eigenhändig eintragen.

Wirksame Beschlüsse sind wichtig, da sie Ausdruck der Entscheidungen des Betriebsrats sind. Ohne Betriebsratsbeschluss darf die oder der Vorsitzende nicht handeln und z.B. eine Betriebsvereinbarung unterschreiben.

Ihr habt weitere Fragen zu den formalen Anforderungen an die BR-Arbeit?

Unser Seminar Protokoll und Schriftführung findet vom 28.-30.08.2023 in Bremen statt.
Dort könnt Ihr Euch in Sachen „Papierkram“ auf den neuesten Stand bringen lassen.

Neu! Seminar für Betriebsrätinnen

Dieses Seminar vom 04.-06.09.2023 in Bremen richtet sich speziell an alle Kolleginnen in den Betriebsräten. Dabei legen wir den thematischen Schwerpunkt auf die Aufgaben des Betriebsrats, die „frauenspezifische“ Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung und Anfragen nach dem Entgelttransparenzgesetz betreffen. Im Seminar wird es um verschiedene (gesetzliche) Teilzeitmodelle, Rückkehr aus der Elternzeit, aber auch um psychische Gefährdungen wie Stress und Arbeitsverdichtung gehen und wie Betriebsrätinnen darauf reagieren können. Außerdem wird das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers vor solchen Übergriffen zu schützen, behandelt.
Neben diesen fachlichen Fragen soll es aber auch um die Vermittlung kommunikativer Kompetenzen gehen, um die Förderung von Durchsetzungsfähigkeit und wie es gelingt, frauenspezifische Themen auf die Agenda zu bringen.
Wir würden uns freuen, wenn viele Betriebsrätinnen diese dreitägige Schulung zum Erfahrungs- und Informationsaustausch nutzen würden.

Weitere Seminarempfehlung

25.-27.09.2023 Umgang mit schwierigen Kollegen in Bremen

Bei Fragen zur Anmeldung schickt bitte eine Mail an aylin@sub-seminare.de

Wir freuen uns auf spannende Seminare mit Euch,
Euer Team von SuB