Bundesarbeitsgericht setzt Meilenstein für die gleiche Bezahlung von Frauen
Liebe/r Betriebsrat,
mit einer Mitte Februar getroffenen Entscheidung (BAG 8 AZR 450/21) hat das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht, dass Frauen bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation genauso entlohnt werden müssen wie ihre männlichen Kollegen.
Der Entscheidung ging eine Auseinandersetzung zwischen einem Arbeitgeber und einer Angestellten voraus, die erfahren musste, dass ihr Kollege deutlich mehr verdiente, weil er, laut Arbeitgeber, bei der Gehaltsverhandlung mehr Geschick bewiesen hatte. Dabei handelte es sich um über 1000 Euro, die der Kollege während der Probezeit mehr verdiente!
Laut BAG kann aber dass Verhandlungsgeschick von Bewerbern und Bewerberinnen alleine keine unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit rechtfertigen. Die Arbeitnehmerin erhielt nachträglich die Lohndifferenz zugesprochen, der Arbeitgeber musste über 14.500 Euro zahlen. Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber die Frau aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert habe und ließ die Argumentation des Arbeitgebers, der sich auf die Vertragsfreiheit berufen hatte, nicht gelten.
Deutschland 2022: Frauen verdienen durchschnittlich immer noch 18% weniger als ihre Kollegen
Mit der Entscheidung des BAG dürfte sich die offene Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung schwieriger gestalten. Allerdings profitieren hauptsächlich jene Frauen von der Entscheidung des Gerichts, die aufgrund des Entgelttransparenzgesetzes (gilt in Betrieben ab 200 Beschäftigte) Offenlegung der Gehälter von Kollegen mit gleichwertigen Tätigkeiten verlangen können. Hier ist der Betriebsrat gefragt: Die Anfragen von Kolleginnen im Rahmen des Entgelttransparenz gesetzes werden durch den Betriebsrat an den Arbeitgeber gestellt.
Wie genau dieses Verfahren abläuft und weitere wichtige frauenrelevante Themen in der Betriebsratsarbeit möchten wir euch in einem Seminar nur für Betriebsrätinnen näherbringen, das erstmalig vom 04. – 06.09.2023 in Bremen stattfindet. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen interessierter Betriebsrätinnen.
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Euer Team von SuB