Bundesarbeitsgericht bestätigt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Liebe/r Betriebsrat,

das Bundesarbeitsgericht hat sich im Januar mit der Bezahlung von Teilzeitkräften beschäftigt. In seiner Entscheidung machte das höchste Arbeitsgericht klar, dass gleich qualifizierte Teilzeitkräfte genauso bezahlt werden müssen wie Vollzeitbeschäftigte. Im konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter, der einen wesentlich geringeren Stundenlohn bekam als die Vollzeitbeschäftigten. Begründet wurde dies vom Arbeitgeber damit, dass Teilzeitbeschäftigte in diesem Betrieb ihre Schichten frei wählen könnten, während die Vollzeitbeschäftigten verbindlich in einen Dienstplan eingetragen wurden.

Dies rechtfertigt jedoch keine geringere Bezahlung, meinte der Kläger. Er verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das vorschreibt, dass ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden dürfe als eine Vollzeitkraft. Dieser Argumentation folgte auch der 5. BAG-Senat in Erfurt, das feststellte, dass bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte einen Anspruch auf die Stundenvergütung in jener Höhe, wie sie Vollzeitbeschäftigte mit verbindlich festgelegter Arbeitseinteilung erhalten, haben.
Unterschiede in der Einteilung oder der Höhe der Arbeitszeit rechtfertigen demnach keine unterschiedliche Bezahlung. Eine wichtige Nachricht für alle, die teilzeitbeschäftigt sind oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Neue Formen der Arbeitszeitgestaltung

Teilzeitmodelle und andere neue Formen der Arbeitszeitgestaltung sind übrigens auch Themen unserer Fachtagung am 27. und 28. April 2023 in Bremen. Immer neue Arbeitszeitmodelle, geänderte Rechtsprechung und neue gesetzliche Vorgaben machen es den Betriebsräten nicht leicht sich im „Arbeitszeitdschungel“ zurechtzufinden. Zugleich zeigt sich, dass der Fachkräftemangel zu immer mehr Überstunden führt, nicht ohne Folge für die Gesundheit der Beschäftigten. Auf unserer SuB – Fachtagung „Arbeitszeit und Gesundheitsschutz“ wollen wir das Thema Arbeitszeit und Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen in allen Facetten besprechen. Weitere Infos könnt Ihr gerne per Mail anfordern, Anmeldungen sind ab sofort bei aylin@sub-seminare.de möglich.

Unsere Seminare im Frühjahr

Außerdem gibt es noch einige freie Plätze bei unseren Grundlagen-Seminaren

19.-21.04.2023 Neu im Gremium II in Dangast
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24.-26.05.2023 Vorsitz und Stellvertretung in Bremen

Wir freuen uns auf spannende Seminare mit Euch,
Euer Team von SuB