Wichtige Gesetzesänderung und Weihnachtsgrüße aus Bremen

Virtuelle Betriebsversammlungen ab sofort bis 19. März wieder möglich!
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ hat der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 auch Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz vorgenommen.
Diese Änderungen betreffen den § 129 BetrVG.
Zunächst befristet bis zum 19. März können Betriebsversammlungen (§ 42 BetrVG), Betriebsräteversammlungen (§ 53 BetrVG) und Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BertrVG) sowie Sitzungen der Einigungsstelle virtuell durchgeführt werden.
Den genauen Wortlaut des Gesetzes findet Ihr hier Drucksache 20/188 (bundestag.de)