Was ist neu ab 2022?

Neujahrsgrüße von SuB

Das Tema von SuB wünscht euch allen ein frohes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Wir freuen uns auf viele interessante Schulungen mit Euch im Jahr 2022, je nach Corona-Lage entweder online oder als Präsenzveranstaltungen.

Zum Jahresanfang gibt es einige Neuerungen und Gesetzesänderungen, die auch arbeitsrechtliche Fragen und damit auch die Arbeit des Betriebsrats betreffen können.

Wichtige Änderungen ab 2022

Impfpflicht

Da wäre zunächst die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 15. März dem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Eine allgemeine Impfpflicht, also z.B. auch für Beschäftigte in anderen Branchen, ist derzeit noch nicht beschlossen.

Kurzarbeitergeld

Die Covid-bedingten Regelungen für das Kurzarbeitergeld werden bis zum 31.3.22 verlängert:

  • Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten um 3 Monate
  • Sonderregelung über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10% der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sind ohne Verpflichtung zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Gewährung von Kurzarbeitergeld
  • Pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 50%
  • Kurzarbeitergeldbezug auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer möglich
  • Keine Anrechnung von Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung auf das Kurzarbeitergeld
  • Verlängerung des Anspruchs auf Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer und Ausweitung dieses Anspruchs auf Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1.1.2022 auf 9,82 Euro je Stunde erhöht.
Die neue Ampel- Regierung will den Mindestlohn sogar auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Dies muss jedoch von der unabhängigen Mindestlohnkommission beschlossen werden.

Elektronische Arbeitslosmeldung

Ab 1.1.2022 wird auch die Arbeitslosmeldung neu geregelt. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit kann die Arbeitslosmeldung auch rechtssicher auf elektronischem Wege erfolgen. Voraussetzung ist die die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises, die den elektronischen Identitätsnachweis ermöglicht.

Betriebsratsarbeit online

Über die coronabedingten Regelungen bezogen auf Betriebsversammlungen, Sitzungen der Einigungsstelle und die nichtöffentlichen Sitzungen des Wahlvorstands zur Vorbereitung und Durchführung der BR-Wahl hatten wir in unserem letzten Newsletter bereits ausführlich berichtet. Diese sind jetzt auch virtuell, also als Online- oder Video-Sitzung möglich.

Apropos Betriebsratswahl…

Hier gab es durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und der Änderung der Wahlordnung zahlreiche Neuerungen.

Wer sich auf den neuesten Stand bringen lassen will, hat dazu im Januar in Bremen Gelegenheit.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Wahlvorstandsschulungen bei Euch vor Ort als Inhouse- Seminare oder als Online-Veranstaltung durchzuführen.

Für Kurzentschlossene gibt es noch einige freie Plätze in unserem Seminar zum normalen Wahlverfahren vom 12.-14. Januar 2022 in Bremen.

Anfragen und Anmeldungen bitte gerne per Mail an aylin@sub-seminare.de senden.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Euer SuB Team