Betriebsratssitzungen waren bereits vor der Gesetzesänderung in der letzten Woche als virtuelle Sitzungen möglich und auch der Wahlvorstand kann größtenteils online tagen.
In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass nur teilnahmeberechtigte Personen an den virtuellen Veranstaltungen teilnehmen können. Aufzeichnungen sind nicht erlaubt.
Je nach Fortgang der Pandemie besteht für den Bundestag die Möglichkeit, diese Regelungen um weitere 3 Monate zu verlängern.
Zum Jahresende hat der Gesetzgeber den Betriebsräten ein Geschenk gemacht. Die neue Regelung erleichtert die Betriebsratarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie enorm.