Neues Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower schützen

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

in den nächsten Wochen wird ein neues Gesetz verabschiedet, dass Hinweisgeber in Unternehmen besser schützen wird. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.

Aktuell gibt es kein System zum Schutz hinweisgebender Personen (stattdessen kam es Einzelfallentscheidungen von Arbeits- oder Zivilgerichten), diese führte zu Benachteiligungen und Repressalien. Diese sollen mit dem neuen Gesetz vermieden werden. Die Rechte von Hinweisgeber*innen sollen geschützt werden, da diese durch die Informationen auf Fehlverhalten aufmerksam machen und so die Möglichkeit zur Eindämmung bzw. Korrektur des Fehlverhaltens besteht.

Umsetzung EU-Richtlinie verzögerte sich

Die EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblower- oder Hinweisgeber-Richtlinie), die am 16.12.2019 in Kraft getreten ist, hätte bis Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie hat das Ziel, behörden- oder firmeninterner Hinweisgeber*innen zu schützen. Auf nationaler Ebene soll dieser Schutz in Unternehmen (juristische Personen mit mehr als 50 Mitarbeitern), in allen öffentlich-rechtlichen juristischen Personen wie z.B. Rundfunkanstalten, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Behörden garantiert werden.
Hier besteht die Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals, außerdem müssen die Mitgliedsstaaten einen externen Meldekanal (Behörde) einrichten. Es besteht keine Einschränkung des persönlichen Geltungsbereichs.
Da die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurde, leitete die EU-Kommission im Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren, im Februar 2023 sah sich Deutschland mit einem Klageverfahren vor dem EuGH konfrontiert.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Jetzt hieß es für die Bundesregierung, schnell zu handeln. Doch der Gesetzentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), also für den Schutz von Whistleblowern, scheiterte im Februar 2023 an der fehlenden Zustimmung des Bundesrats. Um die Richtlinie dennoch zeitnah umsetzen zu können, hat die Bundesregierung das Gesetz nun in einen zustimmungsfreien und zustimmungspflichtigen Teil geteilt.
Die geänderte Fassung ohne zustimmungspflichtigen Teil (erforderliche Änderung des Beamtenrechts wird durch ein Ergänzungsgesetz geregelt) tritt vermutlich Mai oder Juni 2023 in Kraft.

Was müssen Betriebsräte zum neuen Gesetz wissen?

Um Euch einen Überblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung des neuen HinSchG zu geben, bieten wir ein eintägiges Online-Seminar an.
Hier erfahrt Ihr die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes, die Auswirkungen auf die Beschäftigten, die Anforderungen an den Datenschutz und die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte bei Einsetzung der obligatorischen Beschwerdestelle im Betrieben über 50 Mitarbeitenden.

Das Seminar findet am 02. Juni 2023 von 9-14 Uhr statt. Die Seminarkosten (265 Euro pro Person) sind nach § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Bei Fragen zur Anmeldung schickt bitte eine Mail an aylin@sub-seminare.de

Wir freuen uns auf spannende Seminare mit Euch,
Euer Team von SuB