Aufbauseminar

Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung

Flexibilität ohne Ende?
Betriebliche Arbeitszeitregelungen sind für alle Beschäftigten von enormer Bedeutung und gehören somit zu Recht zu den zentralen Aufgaben von Betriebsräten im Rahmen der sozialen Mitbestimmung. Allerdings sind die Regelungen häufig auch sehr komplex und nicht immer vorteilhaft für die Kolleginnen und Kollegen.
In diesem Seminar lernt ihr alle gängigen Arbeitszeitmodelle kennen. Flexibilität um jeden Preis – wie häufig von den Arbeitgebern gefordert – kann schnell zu Nachteilen bei den Beschäftigten führen. Deshalb werden in diesem Seminar die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrates bei Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und auch die die Flexibilisierung der Entlohnung ausführlich besprochen. Wir zeigen euch, wie Nachteile für die Beschäftigten vermieden und Ausgleichsleistungen beim Arbeitgeber durchgesetzt werden können.

  • Termin

    28.-30.08.2024

  • Ort

    Schlachte 27/28, Bremen

  • Anmeldeschluss:

    17.07.2024

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 3. Tag

    13 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Das Arbeitszeitgesetz – gesetzliche Vorgaben
  • Abgrenzung: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
  • Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 BetrVG
  • Was bedeutet flexible Arbeitszeit?
  • Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten
  • Gestaltung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung gesetzlicher und tariflicher Regelungen
  • Arbeitszeitkonten, Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit
  • Probleme der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung
  • Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen
  • Entgeltflexibilisierung: Was bedeutet das?
  • Welche Vereinbarungen sind sinnvoll?
  • Zulagen, Prämien, Umsatz- und Gewinnbeteiligung
  • Mitbestimmungsrechte gem. BetrVG bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und Entgelten

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 1.250,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 900,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!