Ab sofort: Befristete Regelungen für die digitale Betriebsratsarbeit
Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,
Um für eine eventuelle Verschärfung der Corona-Lage im Herbst gewappnet zu sein, hat der Gesetzgeber mit einer bis zum 07. April 2023 befristeten gesetzlichen Sonderregelung reagiert, die digitale Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen sowie digitale Sitzungen der Einigungsstelle ermöglicht.
Die digitale Betriebsratssitzung war seit Ende 2021 unter den Voraussetzungen von § 30 Abs. 2 BetrVG unbefristet erlaubt, während die Regelungen zur digitalen Einigungsstelle und zur Betriebsversammlung im März 2022 ausgelaufen und bis jetzt nicht wieder eingeführt worden sind.
Mit der Sonderreglung „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ werden die Regelungen zur digitalen Betriebsversammlung und zur digitalen Einigungsstelle ab sofort wieder eingeführt und per Ergänzung in § 129 BetrVG das Ablaufdatum bis zum 07. April 2023 verlängert.
Das Wichtigste in Kürze
Bis 7. April 2023 können Betriebsversammlungen (§ 42 BetrVG), Betriebsräteversammlungen (§ 53 BetrVG), Jugend- und Auszubildenden-versammlungen (§ 71 BetrVG) sowie Sitzungen der Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) wieder als Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden.
Unser Seminarangebot im Herbst 2022
Wir würden uns freuen, Euch bei unseren kommenden Seminaren (in Präsenz) begrüßen zu können.
Also jetzt noch schnell anmelden zu unseren Herbst-Seminaren in Bremen:
Vorsitz und Stellvertretung 14.-16.11.2022
Nachweisgesetz 17.-18.11.2022
Arbeitsrecht II 07.-09.12.2022
Natürlich bieten wir zu allen Themen rund um das BetrVG und zur Betriebsratsarbeit auch Inhouse Seminare bei Euch im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten an.
Für alle Seminare könnt Ihr Euch bei Aylin (aylin@sub-seminare.de) anmelden.
Kommt gesund durch den Herbst.
Euer Team von SuB