Kosten der Betriebsratsarbeit
Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,
gerade am Anfang der Amtszeit stellt sich in vielen Gremien oft die Frage, welche Kosten, die in Verbindung mit der BR-Arbeit auftreten, der Arbeitgeber eigentlich übernehmen muss. Viele Gremien müssen diese Frage in jeder neuen Amtszeit mit dem Arbeitgeber immer wieder ausführlich diskutieren.
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
Um Euch diese Diskussionen zu erleichtern, haben wir eine kleine Argumentationshilfe für Euch zusammengestellt.
Zunächst einmal das Thema Arbeitszeit (§37 BetrVG).
Natürlich ist die Zeit, die Ihr für die BR-Arbeit aufwendet, Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Euch diese Zeit entsprechend zu vergüten, auch wenn z.B. BR-Schulungen außerhalb Eurer „normalen“ Arbeitszeit (z.B. bei Beschäftigten im Schichtbetrieb) stattfinden.
Das heißt, die Teilnahme an BR-Sitzungen oder Monatsgesprächen, die Übernahme der Sprechstunden, die Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, die Vorbereitung der Betriebsversammlung, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, das Verfassen von Protokollen oder andere Schreibarbeiten, das alles zählt zu den Aufgaben eines Betriebsrats.
Einzige Bedingung: Sofern Ihr nicht freigestelltes BR-Mitglied seid, müsst Ihr Euch immer beim Arbeitgeber abmelden, sobald Ihr mit der BR-Arbeit anfangt. Wichtig: Ob die Tätigkeit erforderlich ist, liegt im Ermessen des einzelnen BR-Mitglieds, eine Genehmigung des AG ist nicht nötig.
Nun zu den Sachkosten nach § 40 BetrVG.
Dabei ist die erforderliche Fachliteratur immer wieder Diskussionsgegenstand. Hier gilt, dass jedem BR-Mitglied neben dem reinen Gesetzestext auch ein Basiskommentar des BetrVG und eine Sammlung der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze (z.B. Kittner) in der jeweils neuesten Auflage zusteht.
Für das Gremium können zusätzlich noch weitere Fachbücher oder Kommentare z.B. zum BetrVG (z.B. Däubler/Klebe/Wedde), zum Arbeitsrecht (z.B. Schaub), Handbücher, Arbeitshilfen für den Betriebsrat oder Formularhandbücher z.B. mit Mustervorlagen, angeschafft werden. Auch Spezialliteratur z.B. zum Thema Mobile Arbeit, oder mindestens eine Fachzeitschrift gehören zu der Grundausstattung des Gremiums.
Als Sachkosten gelten auch die Zurverfügungstellung eines BR-Büros inklusive Ausstattung mit ausreichendem Mobiliar, Telefon, Computer sowie Büromaterial wie Papier, Stifte etc.. Für diese Kosten ist die Zustimmung des AG nicht nötig, der Beschluss des Betriebsrates ist für die Kostenübernahme ausreichend.
Die Übernahme von Kosten für Sachverständige, die der AG prinzipiell auch übernehmen muss, sind in § 80 Abs. 3 BetrVG geregelt.
Apropos Seminare: der Anspruch der BR-Mitglieder zum Besuch der erforderlichen Schulungen ist in § 37 Abs. 6 BetrVG festgelegt.
Jedes BR-Mitglied hat demnach Anspruch auf Schulungen, die Grundkenntnisse im BetrVG, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz vermitteln. Zusätzlich können einzelne BR-Mitglieder Seminare zu speziellen Themen besuchen, wenn sie sich im Rahmen der BR-Tätigkeit mit diesen Themen beschäftigen, z.B. weil sie in einem Ausschuss mit dem BR über eine Betriebsvereinbarung zum Thema Mobile Arbeit verhandeln.
Auch Reisekosten, die z.B. in Zusammenhang mit einem Seminarbesuch entstehen, sind vom AG zu erstatten.
Bei allen Seminarbesuchen muss der BR betriebliche Notwendigkeiten beachten, z.B. sollten Schulungen von Einzelhandelsbeschäftigten nicht unbedingt im Weihnachtsgeschäft besucht werden, wenn auch andere Termine zur Verfügung stehen.
Der AG erhält zu seiner Information (nicht zur Genehmigung!) immer den jeweiligen Beschluss des BR, wann welche Mitglieder auf welche Schulungen geschickt werden.
Der AG kann Einwände gegen die Erforderlichkeit anmelden, die dann letztlich vom Arbeitsgereicht überprüft werden. Sieht der AG die betrieblichen Notwendigkeiten nicht beachtet, kann er die Entscheidung der Einigungsstelle abrufen.
Wir hoffen Euch mit dieser kurzen Übersicht bereits einige gute Argumente in Verhandlungen mit dem AG geliefert zu haben.
Unsere Grundlagen-Seminare
Viele grundsätzliche Infos für die BR-Arbeit und weitere Tipps für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vermitteln wir Euch in unseren Grundlagenseminaren in Bremen
24.-26.08.2022 Neu im Gremium II
29.-31.08.2022 Neu im Gremium III
12.-14.09.2022 Arbeitsrecht aktuell
Für die Mitglieder im Wirtschaftsausschuss
19.-21.09.2022 Wirtschaftsausschuss I
Für alle Seminare könnt Ihr Euch bei Aylin (aylin@sub-seminare.de) anmelden.