Frohes neues Jahr wünscht SuB!
Liebe/r Betriebsrat,
mit dem neuen Jahr kommen einige wichtige Änderungen auf uns zu. So wird das neue Bürgergeld eingeführt, es wird Steuerentlastungen geben, Rentenzahlungen erhöht und das 49-Euro-Ticket eingeführt. Insgesamt sollen so die inflationsbedingten Belastungen abgemildert werden.
Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Neuerungen, die insbesondere für Arbeitnehmer*innen interessant sein dürften.
Was ändert sich 2023 für Arbeitnehmer*innen?
Ab 01.01.2023 muss die Arbeitszeit für alle Mitarbeitenden genau erfasst werden – und zwar in allen Betrieben für alle Arbeitstage, der gelbe Krankenschein wird durch eine elektronische Version ersetzt und Urlaubsansprüche verfallen nur noch in Ausnahmefällen.
Arbeitszeiterfassung für alle?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es im letzten Jahr klargestellt: Es besteht eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, die Arbeitszeit für jede*n Mitarbeiter*in zu erfassen. Diese Regelung besteht unabhängig von eventuell vereinbarten Arbeitszeitmodellen wie Vertrauensarbeitszeit o.ä.! Auch das in vielen Unternehmen übliche Vorgehen, nur Mehrarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu erfassen, ist damit passé. Begründet wird diese Entscheidung des BAG mit den Arbeitsschutz-Gesetzen, die für alle Arbeitnehmer*innen gelten, so dass die Arbeitszeiterfassung in jedem Betrieb ab sofort und ohne Ausnahme eingeführt werden muss – auch in Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gibt, der in den meisten Betrieben über Betriebsvereinbarungen bereits die korrekte Erfassung der Arbeitszeit mit Hilfe von elektronischen Zeiterfassungssystemen durchgesetzt hatte.
Hier die Entscheidung des BAG zum Nachlesen
Wie lange bleiben Urlaubsansprüche bestehen?
Kurz vor Jahresende entschied das BAG auch zur Übertragung von Urlaubsansprüchen.
Der Arbeitgeber wird zukünftig stärker in die Pflicht genommen, die Arbeitnehmer*innen über ihre Urlaubsansprüche zu informieren.
Urlaub verjährt nicht mehr automatisch nach drei Jahren, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeitenden nicht rechtzeitig auffordert, den Urlaub zu nehmen und vor der Verjährung warnt. Diese Informationspflicht gilt auch für Langzeiterkrankte, deren Urlaub i.d.R. nach 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres verfiel.
Arbeitgeber sind also aufgefordert, aktiv zu werden und die Mitarbeitenden über ihre Urlaubsansprüche auf dem Laufenden zu halten.
Weitere Infos in der Pressemitteilung des BAG
Das Ende für den „Gelben Schein“
Ab 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet ,am elektronischen Verfahren für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen teilzunehmen. Für gesetzlich Versicherte müssen die Daten zukünftig von der Krankenkasse digital abgerufen werden. Für Privatversicherte bleibt es zunächst bei der alten Regelung.
Doch Achtung: Für Mitarbeitende besteht nach wie vor die Verpflichtung, sich bei Krankheit rechtzeitig beim Arbeitgeber zu melden und über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Beim Arztbesuch gibt es dann allerdings keine AU in Papierform mehr, die Daten werden digital an die Krankenkasse versendet und dort vom Arbeitgeber abgerufen.
Insgesamt also einige wesentliche Neuerungen, die in den Betrieben ab sofort gelten.
In Einzelfällen werden Betriebsräte auf die neuen gesetzlichen Regelungen hinweisen müssen, damit diese korrekt umgesetzt werden. Solltet Ihr weitere (schriftliche) Informationen als Argumentationshilfe für Euren Arbeitgeber benötigen, helfen wir Euch gerne weiter.
Euer Team von SuB
Unsere Seminartermine
Zum Jahresanfang konzentrieren wir uns in unseren Seminaren auf die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht für die im letzten Jahr gewählten neuen Betriebsratsmitglieder. Termine findet Ihr im Seminarkalender 2023 (siehe unten). Gerne bieten wir Euch nach Absprache auch Inhouse-Schulungen an. Bei Interesse schreibt eine Mail an Aylin
Es sind im Frühjahr auch Spezial-Seminare im Programm, bei denen es noch einige freie Plätze gibt:
13.-14.02.2023 Grundlagen JAV in in Bremen
20.-22.02.2023 BEM in Bremen
15.-17.03.2023 Protokoll und Schriftführung in Bremen