Seminar zu aktuellen Themen
Betriebsratswahl 2026 -vereinfachtes Wahlverfahren- Mit den Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Mit dem BR-Modernisierungsgesetz (vormals Betriebsrätestärkungsgesetz) wollte der Gesetzgeber die Gründung von Betriebsräten vereinfachen. Deshalb findet das vereinfachte Wahlverfahren neuerdings in Betrieben Anwendung, in denen in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind und nicht mehr wie vorher in Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Damit ist das vereinfachte Wahlverfahren in deutlich mehr Betrieben als bisher zwingend anzuwenden. Aus vielen Listenwahlen wird nun eine Personenwahl werden. Bei Betriebsgrößen zwischen 101 und 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das vereinfachte Wahlverfahren unter Voraussetzung einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand ebenfalls zur Anwendung kommen. Das Seminar vermittelt die notwendigen Rechtsgrundlagen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens sicherzustellen. Als Mustervorlagen werden entsprechende Check bzw. Ablauflisten bereitgestellt, die den Seminarteilnehmern dabei helfen, sich gründlich unter Beachtung der strengen Wahlvorschriften und Fristen vorzubereiten, um etwaige Anfechtungen der Wahl von vornherein zu vermeiden.
Seminarinhalt
- Grundlagen des vereinfachten Wahlverfahrens
- Fristen und Rechtsvorschriften
- Bestellung, Aufgaben und Haftung des Wahlvorstandes
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Erstellung der Wählerliste
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Notwendiger Inhalt des Wahlausschreiben
- Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingereichter Wahlvorschläge
- Erstellung der Wählerliste
- Vorbereitung der Wahlversammlung
- Wahlgang und Stimmabgabe, Briefwahl
- Stimmenauszählung
- Feststellung der Wahlergebnisse
- Sitzvergabe unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
- Wahlniederschrift
- Konstituierende Sitzung des BR
- Anfechtung der Wahl
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände, die an der Vorbereitung bzw. Durchführung der Wahl beteiligt sind, nach § 37 Abs. (6) BetrVG, erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 1.250,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 900,- €zzgl.MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!