Seminar zu aktuellen Themen

Betriebsratswahl 2026 -vereinfachtes Wahlverfahren- Mit den Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Mit dem BR-Modernisierungsgesetz (vormals Betriebsrätestärkungsgesetz) wollte der Gesetzge­ber die Gründung von Betriebsräten vereinfachen. Deshalb findet das vereinfachte Wahlverfahren neuerdings in Betrieben Anwendung, in denen in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigte Arbeitneh­mer beschäftigt sind und nicht mehr wie vorher in Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeit­nehmern. Damit ist das vereinfachte Wahlverfahren in deutlich mehr Betrieben als bisher zwingend anzuwenden. Aus vielen Listenwahlen wird nun eine Personenwahl werden. Bei Betriebsgrößen zwischen 101 und 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das vereinfachte Wahlverfahren unter Voraussetzung einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand ebenfalls zur Anwendung kommen. Das Seminar vermittelt die notwendigen Rechtsgrundlagen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens sicherzustellen. Als Mustervor­lagen werden entsprechende Check bzw. Ablauflisten bereitgestellt, die den Seminarteilnehmern dabei helfen, sich gründlich unter Beachtung der strengen Wahlvorschriften und Fristen vorzube­reiten, um etwaige Anfechtungen der Wahl von vornherein zu vermeiden.

  • Termin

    12.-14.11.2025

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    01.10.2025

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 3. Tag

    13 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse-­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Grundlagen des vereinfachten Wahlverfahrens
  • Fristen und Rechtsvorschriften
  • Bestellung, Aufgaben und Haftung des Wahlvorstandes
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Erstellung der Wählerliste
  • Einsprüche gegen die Wählerliste
  • Notwendiger Inhalt des Wahlausschreiben
  • Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingereichter Wahlvorschläge
  • Erstellung der Wählerliste
  • Vorbereitung der Wahlversammlung
  • Wahlgang und Stimmabgabe, Briefwahl
  • Stimmenauszählung
  • Feststellung der Wahlergebnisse
  • Sitzvergabe unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
  • Wahlniederschrift
  • Konstituierende Sitzung des BR
  • Anfechtung der Wahl

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände, die an der Vorberei­tung bzw. Durchführung der Wahl beteiligt sind, nach § 37 Abs. (6) BetrVG, erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 1.250,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 900,- €zzgl.MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!