Aufbauseminar
Datenschutz – Anforderungen an die Betriebsratsarbeit
Entsprechend einem BAG-Urteil darf der Betriebrat nicht vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Für den Betriebsrat gilt das Bundesdatenschutzgesetz/EU-DSGVO aber in
seinen Anforderungen ebenfalls. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen der Betriebsrat
aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen hat und wie die Umsetzung aussehen könnte.
Seminarinhalt
- Grundlagen Datenschutz; EU-DSGVO
- Organisation des Datenschutzes im Betriebsratsbüro
- Datensicherheit: Absicherung des PCs des Betriebsrats / Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung / Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails /
Veröffentlichungen im Intranet - Rechtsprechung zum Verhältnis Betriebsrat – betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebsrat
- Datenschutzkonzept des Betriebsrats
- Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 900,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 700,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 150,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

