EU KI-Verordnung und die betriebliche Mitbestimmung

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

mit der EU-KI-Verordnung (KI-VO) gelten seit Mitte 2024 erstmals europaweit verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Verwaltungen. Das bringt für Betriebsräte Chancen, aber auch Herausforderungen im Umgang mit der neuen Technologie.

Klare Regeln und Mitbestimmung

Die KI-VO unterscheidet zwischen Anwendungen mit geringem und hohem Risiko. Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. für Bewerberauswahl oder Personalentscheidungen) unterliegen strengen Auflagen, Praktiken wie Social Scoring (Verhaltensbewertung aufgrund der Auswertung von Telefonaten oder Emails durch KI) oder Emotionsanalyse (z.B. durch den Einsatz von Mikrofonen oder Kameras) am Arbeitsplatz sind verboten. Arbeitgeber müssen Betriebsräte rechtzeitig informieren, wenn KI-Systeme eingeführt werden. Die Betriebsräte können Sachverständige in Sachen KI hinzuziehen, diess ergibt sich aus § 80 Abs. 3 BetrVG. Da nahezu alle KI-Systeme auch technische Überwachungsmöglichkeiten eröffnen, greift hier das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Betriebsräte können auch über den Gesundheitsschutz Einfluss nehmen, da die KI-VO regelt, Risiken wie digitalen Stress und Überwachung zu erkennen und zu minimieren. Hier greift zudem das Arbeitsschutzgesetz: Betriebsräte können Gefährdungsanalysen einfordern, um gesundheitliche (psychische) Belastungen durch KI-Einsatz zu vermeiden.

Qualifizierung

Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, ausreichende KI-Kompetenz zu vermitteln. Dabei haben Betriebsräte umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung und Durchführung dieser KI-Schulungen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, die Schulungszeit gilt als Arbeitszeit. Auch Betriebsräte sollten sich gezielt zu KI-Themen fortbilden, um die Folgen des Einsatzes von KI auf die Beschäftigung abschätzen und ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrnehmen zu können.

Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte

Betriebsräte haben weitreichende Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen, z.B. was zielgruppengerechte Schulungen für Beschäftigte, die Folgen des Einsatzes von KI auf die Beschäftigung und präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz angeht.

Wichtig ist zunächst der zeitnahe Abschluss von Rahmen-Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die den Einsatz von KI grundsätzlich regeln und die Spielregeln festlegen. Die KI-Verordnung bietet Betriebsräten ein starkes Instrumentarium, um den Einsatz von KI im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten.

Wie solche Regelungen praktisch aussehen, möchten wir Euch im Rahmen unserer Fachkonferenz am 6.11.2026 im Atlantic Hotel in Bremen vorstellen, für die wir ausgewiesene Expert*innen aus dem Arbeitsrecht, der KI-Forschung und der Unternehmensberatung gewinnen konnten.

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Euer SuB-Team