Grundlagenseminar

JAV II – Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Um eine hohe Qualität der Berufsausbildung sicherzustellen, ist ein grundlegender Kenntnisstand bezüglich der gesetzlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Hintergründe wesentliche Voraussetzung. Nur eine starke Jugend- und Auszubildendenvertretung (JugAzubiVertr) kann gewährleisten, das Jugendliche zielorientiert und fachgerecht ausgebildet werden, ohne sich als kostengünstige Lückenfüller für Personaleinsparungsmaßnahmen der Arbeitgeber ausnutzen lassen zu müssen.

Neben rechtlichen Hintergründen werden in diesem Seminar ebenso Strategien und Hilfestellungen für die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeber angeboten, die vorhandene Defizite in der Qualität der Ausbildung beseitigen können.

  • Termin

    03.-04.04.2025

  • Ort

    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    20.02.2025

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 2. Tag

    ca. 16.30 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­-Schulung an.

Seminarinhalt

  • Inhalt und Form des Ausbildungsvertrags
  • Unzulässige Vereinbarungen
  • Gestaltung des Ausbildungsrahmenplans
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnungen
  • Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Haftung
  • Pflichten von Ausbildern, Qualifikation
  • Analyse von Tests, Prüfungen, Zeugnissen
  • Strategien der JugAzubiVertr / BR zur Übernahme von Auszubildenden
  • Streitigkeiten während des Ausbildungsverhältnisses
  • Schlichtungs- und Arbeitsgerichtsverfahren
  • Tarifliche Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsausbildung
  • Initiativrechte der JugAzubiVertr zur Durchsetzung von Zielen
  • Aussetzung von BR-Beschlüssen
  • Zusammenarbeit zwischen JugAzubiVertr und BR, Gewerkschaften und Berufsschule
  • Präsentation der JugAzubiVertr auf Versammlungen

Schulungsanspruch

Das Seminar vermittelt grundlegende Inhalte, die für die Arbeit der Jugend- und Auszubildenden-vertretungen und der mit ihnen eng zusammenarbeitenden Betriebsratsmitglieder von elementarer Bedeutung sind. Die Betriebsräte entscheiden mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach deren Antrag über die Erforderlichkeit des Seminars nach § 37 Abs. (6) BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. (1) BetrVG.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 800,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 600,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!