Grundlagenseminar
JAV II – Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Um eine hohe Qualität der Berufsausbildung sicherzustellen, ist ein grundlegender Kenntnisstand bezüglich der gesetzlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Hintergründe wesentliche Voraussetzung. Nur eine starke Jugend- und Auszubildendenvertretung (JugAzubiVertr) kann gewährleisten, das Jugendliche zielorientiert und fachgerecht ausgebildet werden, ohne sich als kostengünstige Lückenfüller für Personaleinsparungsmaßnahmen der Arbeitgeber ausnutzen lassen zu müssen.
Neben rechtlichen Hintergründen werden in diesem Seminar ebenso Strategien und Hilfestellungen für die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeber angeboten, die vorhandene Defizite in der Qualität der Ausbildung beseitigen können.
Seminarinhalt
- Inhalt und Form des Ausbildungsvertrags
- Unzulässige Vereinbarungen
- Gestaltung des Ausbildungsrahmenplans
- Einhaltung der Ausbildungsverordnungen
- Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Haftung
- Pflichten von Ausbildern, Qualifikation
- Analyse von Tests, Prüfungen, Zeugnissen
- Strategien der JugAzubiVertr / BR zur Übernahme von Auszubildenden
- Streitigkeiten während des Ausbildungsverhältnisses
- Schlichtungs- und Arbeitsgerichtsverfahren
- Tarifliche Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsausbildung
- Initiativrechte der JugAzubiVertr zur Durchsetzung von Zielen
- Aussetzung von BR-Beschlüssen
- Zusammenarbeit zwischen JugAzubiVertr und BR, Gewerkschaften und Berufsschule
- Präsentation der JugAzubiVertr auf Versammlungen
Schulungsanspruch
Das Seminar vermittelt grundlegende Inhalte, die für die Arbeit der Jugend- und Auszubildenden-vertretungen und der mit ihnen eng zusammenarbeitenden Betriebsratsmitglieder von elementarer Bedeutung sind. Die Betriebsräte entscheiden mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach deren Antrag über die Erforderlichkeit des Seminars nach § 37 Abs. (6) BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. (1) BetrVG.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 800,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 600,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!