Grundlagenseminar
Neu im Gremium IV
In diesem Grundlagenseminar werden die Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten vermittelt. Diese reichen von reinen Informationsrechten, über Beteiligungsrechte bis hin zu erzwingbaren Mitbestimmungsrechten z.B. im Rahmen von Sozialplanverhandlungen. Anhand praktischer Beispiele wird erklärt, wie der Betriebsrat Informationen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten erhält und im Gremium verarbeiten kann, auch wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses nicht gegeben sind.
Wirtschaftliche Fragen spielen bei der Personalplanung, bei der Beschäftigungssicherung, bei der Einführung von Kurzarbeit eine Rolle und auch der Abbau von Arbeitsplätzen die entscheidende Rolle. Im Seminar werden die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und der Umgang mit wirtschaftlichen Daten, ggf. unter Einbeziehung sachkundiger Arbeitnehmer*innen oder von externen Sachverständigen dargestellt.
Seminarinhalt
- Unterrichtung durch den Arbeitgeber – wie kommt der Betriebsrat an wirtschaftliche Zahlen?
- Der Wirtschaftsausschuss – gesetzlicher Rahmen und Aufgaben
- Einführung und Übersicht der wichtigsten wirtschaftliche Daten und welche Erkenntnisse sich aus ihnen ziehen lassen
- Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Einführung von Kurzarbeit
- Betriebsänderung, Betriebsübergang, Betriebsschließung – welche Aufgaben und Rechte hat der Betriebsrat?
- Personalabbau – Interessenausgleich und Sozialplan
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 1.250,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 900,- €zzgl.MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!