Spezialseminar
Whistleblower: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Sommer 2023 soll das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, in Unternehmen besser schützen. Das Gesetz garantiert die Anonymität dieser Personen und soll vor Benachteiligung schützen. Mit der Einführung eines Meldesystems sollen Missstände und Fehlverhalten im Unternehmen sowie Verstöße gegen gesetzliche oder andere rechtliche Regelungen leichter aufgedeckt werden. und abgestellt werden können. So besteht die Möglichkeit zur Eindämmung bzw. Korrektur des Fehlverhaltens.
In diesem Seminar erfahrt ihr, was ihr über das neue Gesetz wissen müsst und welche Mitbestimmungsrechte euch bei der Umsetzung des HinSchG zustehen.
Seminarinhalt
- Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Unternehmen?
- Wichtige Inhalte des Gesetzes
- Auswirkung auf die Beschäftigten
- Anforderungen an den Datenschutz
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Umsetzung des HinSchG
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach§ 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 350,- €zzgl.MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!