Aufbauseminar
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB
Änderungen im Betrieb wie Verlagerungen oder Stilllegungen, Umstrukturierungen, Fusion, Verschmelzung etc. haben oft gravierende Nachteile für die Beschäftigten zur Folge. Oft droht sogar Personalabbau. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat hier weit reichende Informations- und Mitwirkungsrechte. Dabei sind die Möglichkeiten des Betriebsrats nicht auf das Aushandeln eines Sozialplans beschränkt. Vielmehr kann der Betriebsrat schon im Vorfeld darauf hinwirken, dass Nachteile für Beschäftigte und insbesondere ein Personalabbau vermieden werden.
Seminarinhalt
- Unterschied: Betriebsänderung und Betriebsübergang
- Unternehmensumwandlung und das Umwandlungsgesetz
- Auswirkungen auf die Belegschaft
- Was ist eine Fusion?
- Was ist eine Abspaltung?
- Der Betriebsübergang nach §613a BGB
- Übergang der Arbeitsverhältnisse
- Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information
- Folgen der Missachtung von Beteiligungsrechten
- Der Interessenausgleich
- Nachteilsausgleich
- Folgen bei Abweichungen und nicht versuchten Interessenausgleich
- Freiwilliger und erzwingbarer Sozialplan
- Anspruch des Betriebsrats auf Berater und Sachverständige
- Möglichkeiten des Betriebsrats beim Bieterverfahren
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 1.150,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!