Seminar zu aktuellen Themen
Betriebsratswahl 2026 – Wahlvorstandsschulung – Normales Wahlverfahren –
Das normale Wahlverfahren findet in Betrieben Anwendung, in denen in der Regel mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Bei Betriebsgrößen zwischen 101 und 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann mittels einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand auch auf das vereinfachte Wahlverfahren zurückgegriffen werden. Liegt keine Vereinbarung vor, wird bei mehr als 100 Beschäftigten auf das normale Wahlverfahren zurückgegriffen.
Zwingend wird das normale Wahlverfahren in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet. Das Seminar vermittelt die notwendigen Rechtsgrundlagen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des normalen Wahlverfahrens sicherzustellen. Als Mustervorlagen werden entsprechende Check- bzw. Ablauflisten bereitgestellt, die den Seminarteilnehmern dabei helfen, sich gründlich unter Beachtung der strengen Wahlvorschriften und Fristen vorzubereiten, um etwaige Anfechtungen
der Wahl von vorn herein zu vermeiden.
Seminarinhalt
- Grundlagen des normalen Wahlverfahrens
- Fristen und Rechtsvorschriften
- Bestellung, Aufgaben und Haftung des Wahlvorstandes
- Kosten der Wahl
- Wahlschutz
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Zuordnung von Betriebsteilen
- Zuordnung von Leiharbeitnehmern bzw. leitenden Angestellten
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
- Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingereichter Wahlvorschläge
- Personen- (Mehrheits-) oder Listenwahl (Verhältniswahl)
- Stützungsunterschriften
- Widerspruch gegen die Kandidatenlisten
- Vorbereitung der Wahlversammlung
- Überwachung der Wahl
- Wahlgang und Stimmabgabe, Briefwahl
- Stimmenauszählung, Feststellung der Wahlergebnisse
- Sitzvergabe unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
- Wahlniederschrift
- Konstituierende Sitzung des BR
- Anfechtung der Wahl, Beispiele
- Kündigungsschutz für Wahlvorstand, Wahlbewerber
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände, die an der Vorbereitung bzw. Durchführung der Wahl beteiligt sind, nach § 37 Abs. (6) BetrVG, erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 900,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 700,- €zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 150,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

