Seminare zu aktuellen Themen

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) erfüllen eine wichtige Aufgabe, indem sie die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben vertreten und für die Einhaltung entsprechender Schutzvorschriften sorgen. Wie wichtig dem Gesetzgeber die Schwerbehindertenvertretung ist, zeigt sich daran, dass die SBV gesetzlich den gleichen besonderen Kündigungsschutz genießt wie ein Betriebs- oder Personalrat.

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen alle Kenntnisse, um eine SBV-Wahl rechtssicher durchführen zu können.

  • Termin

    24.-25.08.2026

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    13.07.2026

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 2. Tag

    ca. 16.30 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Durchführung der Wahl: Voraussetzungen, Vorbereitung, Durchführung.
  • Vorbereitung der Wahl
    >> Aufgaben des Wahlvorstandes
    >> Wahlberechtigte und Erstellung der Liste von Wahlberechtigten
    >> Vorschriften für die Erstellung des Wahlausschreibens
    >> Vorschriften für Wahlvorschläge und BewerberInnen
  • Durchführung der Wahl
    >> Stimmabgabe/ Wahlvorgang
    >> schriftliche Stimmabgabe
    >> Feststellung des Wahlergebnisses und Bekanntmachung
  • Kündigungsschutz / Kosten der Wahl

Schulungsanspruch

  • Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
  • Der Besuch des Seminars ist für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und ggf. für deren Stellvertretung nach § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Über die Seminarteilnahme der Schwerbehindertenvertretung entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst.
  • Der Besuch des Seminars ist zusätzlich für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich, auch wenn die  schwerbehindertenvertretung selbst Mitglied des Betriebsrats ist. (VGH Hessen vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87, DB 1990, 1243)

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 900,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 700,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 150,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!