Aufbauseminar

Kündigungen – Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Um die Beteiligungsrechte bei personellen Angelegenheiten wie Kündigungen wirksam und sachgerecht ausüben zu können, sollten sich nicht nur Betriebsräte, sondern auch Jugend­/Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretung die nötigen Fachkenntnisse aneignen, um beurteilen zu können, unter welchen Voraussetzungen Kündigungen unwirksam sind und wie sich die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in finanzieller Sicht für aus dem Betrieb ausscheidende Beschäftigte auswirken kann.
Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, worauf zu achten ist, und wie erfolgreich gegen unberechtigte arbeitgeberseitige Kündigungen vorgegangen werden kann.

  • Termin

    23.-25.08.2023

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    12.07.2023

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 3. Tag

    13 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitnehmer-, Arbeitgeberkündigung
  • Folgen von Formfehlern, Fristversäumnis
  • Besonderer Schutz für Auszubildende, BR-Mitglieder, Schwangere, Schwerbehinderte
  • Kündigungsgründe
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigungen – Leistung, Krankheit
  • Verhaltensbedingte Kündigungen – Ermahnung, Abmahnung
  • Änderungskündigungen
  • Ordentliche (fristgerechte) Kündigungen
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigungen
  • Sozialauswahl
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach§§ 102,103 BetrVG
  • Widerspruch, Bedenken, Schweigen des BR
  • Folgen eines Widerspruchs des BR
  • Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
  • Sperrfristen, Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld
  • Abfindungen, Resturlaub, Überstunden bei Kündigung
  • Arbeitszeugnis

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 1.250,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 900,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!