Aufbauseminar

Datenschutz – Anforderungen an die Betriebsratsarbeit

Entsprechend einem BAG-Urteil darf der Betriebrat nicht vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Für den Betriebsrat gilt das Bundesdatenschutzgesetz/EU-DSGVO aber in
seinen Anforderungen ebenfalls. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen der Betriebsrat
aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen hat und wie die Umsetzung aussehen könnte.

  • Termin

    23.-24.08.2027

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    12.07.2027

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 2. Tag

    ca. 16.30 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Grundlagen Datenschutz; EU-DSGVO
  • Organisation des Datenschutzes im Betriebsratsbüro
  • Datensicherheit: Absicherung des PCs des Betriebsrats /  Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung / Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails /
    Veröffentlichungen im Intranet
  • Rechtsprechung zum Verhältnis Betriebsrat – betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebsrat
  • Datenschutzkonzept des Betriebsrats
  • Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 900,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 700,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 150,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!