Seminar zu aktuellen Themen

Betriebsratswahl 2026 – normales Wahlverfahren

Das normale Wahlverfahren findet in Betrieben Anwendung, in denen in der Regel mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Bei Betriebsgrößen zwischen 51 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann nur unter Voraus­setzung einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand auch auf das ver­einfachte Wahlverfahren zurückgegriffen werden. Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand vor, findet das normale Wahlverfahren ab einer Anzahl von 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern Anwendung. Das Seminar vermittelt die notwendigen Rechtsgrundlagen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des normalen Wahlverfahrens sicherzustellen. Als Mustervorlagen werden entsprechende Check- bzw. Ablauflisten bereitgestellt, die den Seminarteilnehmern dabei helfen, sich gründlich unter Beachtung der strengen Wahlvorschriften und Fristen vorzubereiten, um etwaige Anfechtungen der Wahl von vorn herein zu vermeiden.

  • Termin

    19.-21.11.2025

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    08.10.2025

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 3. Tag

    13 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse-­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Grundlagen des normalen Wahlverfahrens
  • Fristen und Rechtsvorschriften
  • Bestellung, Aufgaben und Haftung des Wahlvorstandes
  • Kosten der Wahl
  • Wahlschutz, Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Zuordnung von Betriebsteilen, von Leiharbeitnehmern bzw. leitenden Angestellten
  • Einsprüche gegen die Wählerliste
  • Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
  • Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingereichter Wahlvorschläge
  • Personen- (Mehrheits-) oder Listenwahl (Verhältniswahl)
  • Stützungsunterschriften
  • Widerspruch gegen die Kandidatenlisten
  • Vorbereitung der Wahlversammlung
  • Überwachung der Wahl
  • Wahlgang und Stimmabgabe, Briefwahl
  • Stimmenauszählung, Feststellung der Wahlergebnisse
  • Sitzvergabe unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
  • Wahlniederschrift

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände, die an der Vorberei­tung bzw. Durchführung der Wahl beteiligt sind, nach § 37 Abs. (6) BetrVG, erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 1.250,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 900,- €zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!