Aufbauseminar

Lehren aus der Corona-Krise

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebes. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat auch ein selbststän­diges Überwachungsrecht bei der Bekämpfung von Lebens- und Gesundheitsgefahren im Betrieb eingeräumt. Zuletzt hat uns die Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig es ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Aber was passiert mit den Kolleginnen und Kollegen, denen es nicht möglich ist im Home­office zu arbeiten? Wie können die Gesundheitsgefahren minimiert werden und wer haftet für die Einhaltung dieser Regelungen im Betrieb? In diesem Seminar klären wir wichtige Fragen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte nutzen und in Betriebsratsarbeit praktisch umsetzen können.

  • Termin

    18.-20.09.2023

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    07.08.2023

  • Beginn am 1. Tag

    10 Uhr

  • Ende am 3. Tag

    13 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­Schulung an.

Seminarinhalt

  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Überblick über die wichtigsten Inhalte zu: ArbSchG, ArbSiG, ArbStättV,
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
  • Zusammenarbeit mit Instanzen zur Kontrolle bzw. Einhaltung von Vorschriften
  • Gewerbeaufsichtsämter
  • Berufsgenossenschaften
  • Innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem
  • Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Grundpflichten des Arbeitgebers
  • Folgen und Verstöße gegen Vorschriften
  • Wirkungskontrolle und Dokumentation
  • Hinweise zur praktischen Umsetzung

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 1.250,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
  • 900,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!