Aufbauseminar
Leiharbeit und Werkverträge
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Gerade in Krisenzeiten ist der Betriebsrat besonders gefordert, da Unternehmen hier zunehmend dazu tendieren die Leiharbeit als flexibles Instrument der Personalplanung zu nutzen. Im schlimmsten Fall nimmt die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Werkvertragskräfte zu, während die (teure) Stammbelegschaft reduziert wird. In diesem Seminar zeigen wir auf, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei Leiharbeit und Werkverträgen sinnvoll nutzen können um dem Personalabbau durch die Hintertür begegnen zu können.
Seminarinhalt
- Abgrenzung Leiharbeit und Werkvertrag
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen
- Das Wesen des Werkvertrages contra Scheinselbständigkeit
- Informationsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitsverträge
- Aktuelles zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Einsichtsrechte des BR in Überlassungsverträge
- Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
- Rechtsbeziehungen zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher/Entleiher
- Beteiligungs-, Mitbestimmungsrechte der Verleiher- sowie Entleiher-Betriebsräte
- Übernahme von Leiharbeitnehmern
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 1.150,- €zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!