Grundlagenseminar
Arbeitsrecht III
In diesem Seminar werden die Kenntnisse aus den Seminaren Arbeitsrecht I und II weiter vertieft, so dass die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber im Sinne der Beschäftigten durchgesetzt werden können.
Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
- Die Sprechstunden des Betriebsrats (§ 39 BetrVG)
- Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen (§ 42ff. BetrVG)
- Veröffentlichung neuer Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Mitarbeiterinformationen (§ 80 und § 87 BetrVG)
- Betriebsbegehung (§ 80 BetrVG)
Soziale Medien im Betrieb – Chancen und Risiken
Sozialgesetz
- Die Sozialgesetzbücher
- Rechte des Betriebsrats nach dem Sozialgesetzbuch
- Differenzierung von Mitarbeitern
- Rechtsbegriffe
Vertiefung des Wissens zum Datenschutzgesetz
- Welche Reichweite hat das Datenschutzgesetz
- Grenzen des Datenschutzgesetzes
- Die Rechte des Betriebrats beim Datenschutz
Allgemeines
- Überblick über weitere Gesetze
- Beispiele aus der Praxis
- Musterlösungen
- praktische Übungen
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
- 1.400,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
- 1.050,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 150,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!

