Spezialseminar

Whistleblower: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Sommer 2023 soll das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hinweisgebende Personen, so­genannte Whistleblower, in Unternehmen besser schützen. Das Gesetz garantiert die Anonymität dieser Personen und soll vor Benachteiligung schützen. Mit der Einführung eines Meldesystems sollen Missstände und Fehlverhalten im Unternehmen sowie Verstöße gegen gesetzliche oder an­dere rechtliche Regelungen leichter aufgedeckt werden. und abgestellt werden können. So besteht die Möglichkeit zur Eindämmung bzw. Korrektur des Fehlverhaltens.

In diesem Seminar erfahrt ihr, was ihr über das neue Gesetz wissen müsst und welche Mitbestim­mungsrechte euch bei der Umsetzung des HinSchG zustehen.

  • Termin

    10.02.2025

  • Ort

    Schlachte 27/28
    Bremen

  • Anmeldeschluss:

    30.12.2024

  • Dauer

    9.00 – ca. 16.30 Uhr

  • Hinweis

    Gerne bieten wir dieses Seminar auch als lnhouse­-Schulung an.

Seminarinhalt

  • Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Unternehmen?
  • Wichtige Inhalte des Gesetzes
  • Auswirkung auf die Beschäftigten
  • Anforderungen an den Datenschutz
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Umsetzung des HinSchG

Schulungsanspruch

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Be­wältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach§ 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Kosten

Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach§ 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

  • 350,- €zzgl.MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen

Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 120,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!